( BAO § 24 Abs 1 lit d ) Stellt die Ausübung des Kaufoptionsrechtes hinsichtlich eines Leasinggutes (hier: Gaszähler) durch einen Leasingnehmer (hier: Gasversorgungsunternehmen) die einzige vernünftige wirtschaftliche Vorgangsweise dar, weshalb es mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Optionsausübung kommen wird, hat die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggut an den Leasingnehmer zu erfolgen.
VwGH 97/14/0059 v. 17.02.1999