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Formzwang für Anträge auf Befreiungsschein von integrierten türkischen Arbeitnehmern

ArbeitsrechtARD 5027/9/99 Heft 5027 v. 11.5.1999

( AuslBG § 4c Abs 2, § 19 Abs 4 ) Für Anträge auf einen Befreiungsschein bzw. eine Arbeitserlaubnis von integrierten türkischen Arbeitnehmern besteht keine Formfreiheit, auch wenn unter den in § 4c Abs 2 AuslBG näher bezeichneten Voraussetzungen türkischen Staatsangehörigen von Amts wegen ein Befreiungsschein auszustellen ist.

VwGH 98/09/0319 v. 17.12.1998

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