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Form von Veranlagungsanträgen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5023/20/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( EStG § 41 Abs 2 ) Ein Veranlagungsantrag bedarf keiner besonderen Form und ist dem Ziel des Antrages entsprechend zu behandeln.

VwGH 98/15/0059 v. 17.12.1998

§ 41 Abs 2 EStG 1988 in der für das Streitjahr geltenden Fassung BGBl 1989/660 lautete auszugsweise:

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