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Künstlereigenschaft bei Musikdarbietungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5023/19/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( EStG § 22 Z 1 lit a ) Volkstümliche Schlagermusikdarbietungen, die keine innovativen Züge hinsichtlich Form, Melodieverlauf, Harmonik, Tonalität, Satztechnik und Instrumentierung aufweisen oder zumindest gängige musikalische Schemata in neuartiger Weise verarbeiten, sind keine künstlerische Tätigkeit.

VwGH 98/14/0218 v. 26.01.1999

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