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ABGB § 871

ArbeitsrechtARD 5022/11/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

( ABGB § 871 ) Die mangelnde Kündigungsmöglichkeit eines befristeten Dienstverhältnisses stellt eine Rechtsfolge aus dem Abschluss eines befristeten Dienstverhältnisses dar und ist als solche bei Irrtum des Arbeitgebers über diese Rechtslage unbeachtlich. OLG Wien 8 Ra 247/98x v. 23.10.1998.

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