( ABGB § 1154, § 1158 ) Auf Grund einer freien Betriebsvereinbarung mit Widerrufsklausel gewährte freiwillige Prämien können auch dann widerrufen werden, wenn die Prämienvereinbarung über 12 Jahre lang gehandhabt wurde.
OLG Wien 8 Ra 379/98h v. 08.01.1999