vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UrlG § 4 Abs 1, ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5021/40/99 Heft 5021 v. 20.4.1999

( UrlG § 4 Abs 1, ABGB § 863 ) Um einen Urlaubskonsum zu vereinbaren, ist eine zweiseitige Willenserklärung notwendig. Hat ein Arbeitnehmer nach Dienstfreistellung einen Urlaub eindeutig abgelehnt, kann das Fernbleiben von der Arbeit nicht als schlüssige Zustimmung zu einer Urlaubsvereinbarung gewertet werden. ASG Wien 6 Cga 189/97z v. 07.07.1998, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte