( UrlG § 2 Abs 4 ) Wird bei einer Individualvereinbarung über die Umstellung des Urlaubsjahres auf ein Kalenderjahr eine Aliquotierung für das Urlaubsjahr vorgesehen, ist diese Beschränkung durch Aliquotierungsvereinbarung unzulässig. Die Nichtigkeit erfasst in einem solchen Fall aber nur diesen verbotenen Teil der Vereinbarung und macht nicht die gesamte Umstellungsvereinbarung nichtig. OLG Linz 11 Ra 138/97m v. 25.09.1997. (Slg. 11.648)