( MSchG § 15 Abs 2, EGV Art 119 ) Der Entzug des Anspruchs auf die Weihnachtsgratifikation bei Arbeitnehmern, die von der Möglichkeit der Gewährung eines Erziehungsurlaubs (Karenzurlaubs) Gebrauch machen, in der Zeit dieses Urlaubs kann keine mittelbare Diskriminierung der Frauen auf Grund des Geschlechts darstellen. Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH Rs. C-333/97 v. 04.03.1999, Fall Lewen.