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ASchG § 130

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5021/35/99 Heft 5021 v. 20.4.1999

( ASchG § 130 ) Verstöße gegen die bereits vor dem ASchG, BGBl 1994/450, erlassene Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl 1994/340, sind gemäß § 130 Abs 5 ASchG zu ahnden. VwGH 98/02/0147 v. 30.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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