vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schmutzzulage bei leicht entfernbarer erheblicher Verschmutzung

SozialversicherungARD 5021/12/99 Heft 5021 v. 20.4.1999

( ASVG § 49 Abs 3 Z 2, EStG § 68 Abs 5 ) Schmutzzulagen können auch dann beitragsfrei behandelt werden, wenn eine erhebliche Verschmutzung (etwa durch Erde) leicht entfernbar ist.

VwGH 96/08/0334 v. 16.02.1999

Aus kollektivvertraglichen Zulagenregelungen für den Fall einer wetterbedingten „Erschwernis für Arbeit im Freien“ sind noch keine Argumente gegen die Beitragsfreiheit von Schmutzzulagen zu gewinnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte