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Kündigung von Behinderten während der Probezeit

ArbeitsrechtARD 5020/9/99 Heft 5020 v. 16.4.1999

( BEinstG § 8 Abs 2, ABGB § 869, AngG § 19 ) Die Kündigung eines Behinderten während einer vereinbarten Probezeit wegen mangelnder Stresstoleranz ist nicht sittenwidrig.

OLG Wien 10 Ra 1/99m v. 22.03.1999

in Bestätigung von ASG Wien 18 Cga 51/98w v. 13. 8. 1998

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