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Entgeltanspruch bei Behindertenkündigung gegen nachträgliche Zustimmung

ArbeitsrechtARD 5020/8/99 Heft 5020 v. 16.4.1999

( BEinstG § 8 Abs 2, ABGB § 1154 ) Wird die Zustimmung des Behindertenausschusses zur Kündigung eines Behinderten erst nachträglich begehrt, bleibt diese schwebend unwirksam, so dass auch nach dem Kündigungstermin Arbeitspflicht und Entgeltanspruch bestehen bleiben.

OLG Wien 9 Ra 237/98h v. 23.10.1998, Revisionsrekurs unzulässig

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