vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stellungnahmefrist und Arbeitstage

ArbeitsrechtARD 5019/7/99 Heft 5019 v. 13.4.1999

( ArbVG § 105 Abs 1 ) Eingearbeitete Tage sind keine Arbeitstage hinsichtlich der Stellungnahmefrist des Betriebsrats.

OGH 9 Ob A 334/98b v. 23.12.1998

in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 158/98s v. 21. 8. 1998 = ARD 4975/3/98

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte