( ArbVG § 11, ABGB § 1154 ) Eine dienstvertragliche Vereinbarung über die Anrechnung von KV-Erhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber nicht, auch den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen.
Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 616/97 v. 03.06.1998