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Risikohaftung bei Auslandsentsendung im Freizeitbereich

ArbeitsrechtARD 5019/6/99 Heft 5019 v. 13.4.1999

( ABGB § 1014 ) Einem Arbeitnehmer gebührt für den aus Anlass einer privaten Freizeitgestaltung am Dienstort gestohlenen Privat-Pkw im Rahmen der Risikohaftung des Arbeitgebers (für „arbeitsadäquate“ Schäden) kein Ersatz.

OGH 8 Ob A 12/99v v. 28.01.1999

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