vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bekleidungsvorschrift im Betrieb

ArbeitsrechtARD 5019/2/99 Heft 5019 v. 13.4.1999

( AngG § 27 Z 4, ABGB § 863 ) Die beharrliche Weigerung, einer individuellen Weisung des Arbeitgebers hinsichtlich der Einhaltung des auch von dessen Kundenkreis erwarteten Bekleidungsstils im Betrieb nachzukommen, stellt auch bei Duldung der bisherigen Bekleidung des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund dar, gleich ob diese Duldung auf Entgegenkommen oder auf einer anderen Unternehmensphilosophie beruhte.

OGH 8 Ob A 195/98d v. 11.02.1999

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte