( EStG § 20 Abs 1, UStG § 12 ) Aufwendungen für eine an den Ehepartner vermietete Wohnung können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn diese vom Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau als gemeinsame Ehewohnung genutzt wird.
VwGH 93/13/0299 v. 16.12.1998
Im vorliegenden Fall vermietete der Steuerpflichtige eine Wohnung des in seinem Alleineigentum stehenden Mietwohnhauses an seine Ehefrau und lebte mit ihr gemeinsam in dieser Wohnung. Infolge einer Generalsanierung des Hauses waren seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung negativ. Bei einer Betriebsprüfung wurde unter Hinweis auf § 20 EStG und § 12 UStG sowohl die auf diese Wohnung entfallenden Mieteinnahmen als auch die entsprechenden Aufwendungen aus der Einkommen- und Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ausgeschieden und den damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuern die Abzugsfähigkeit versagt.