( BAO § 23, KStG § 8 ) Bei einem sale and lease back-Vertrag zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft kann ein Teil der Gegenleistung der Tochter- an die Muttergesellschaft für die Rückmietung (pauschales Bereitstellungsentgelt) nicht mit der Folge als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt werden, dass der verbleibende Teil dieser Gegenleistung (monatliches Mietentgelt) als zu gering erachtet und deshalb als verdeckte Einlage der Muttergesellschaft angesehen würde.