( EStG § 29 Z 3, UStG § 2 Abs 1, § 12 Abs 2 Z 2 ) Die Vermietung eines Pkw führt nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, zumal eine derartige Betätigung nicht das Ausmaß der Verwaltung eigenen Vermögens übersteigt. Allerdings ist die Vermietung eines einzelnen Pkw durch den Steuertatbestand des § 29 Z 3 EStG 1988 erfasst, der die Vermietung beweglicher Gegenstände ausdrücklich anführt. Hat der Steuerpflichtige jedoch über Jahre hinweg Einnahmen aus der Vermietung eines Kfz erzielt, können keine Zweifel an der Nachhaltigkeit dieser Betätigung und damit an der Unternehmerschaft des Steuerpflichtigen bestehen. War jedoch gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 der Vorsteuerabzug für das Fahrzeug ausgeschlossen, führt die Vermietung eines solchen Fahrzeuges nicht zu steuerpflichtigen Umsätzen. VwGH 97/15/0060 v. 17.12.1998. (Bescheid aufgehoben)