( ABGB § 1151 ) Beschäftigte, die Kunden ihres Dienstherrn in der Bedienung von Geräten gemäß den terminlichen Wünschen und in den Räumlichkeiten dieser Kunden nach inhaltlichen Vorgaben des Dienstherrn zu unterweisen haben (Kundenberater), sind regelmäßig Arbeitnehmer. Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 247/97 v. 06.05.1998. (NZA 1999/205, Heft 4)