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Befreiungsschein bei jungen integrierten Ausländern ohne rechtmäßigen Aufenthalt

ArbeitsrechtARD 5014/14/99 Heft 5014 v. 23.3.1999

( AuslBG § 15 Abs 1 Z 5 ) Integrierte junge Ausländer haben auch dann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf einen Befreiungsschein, wenn die zeitlichen Voraussetzungen nicht durch „rechtmäßige“ Aufenthaltszeiten belegt werden.

VwGH 97/09/0279 v. 01.07.1998

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