( AuslBG § 1 Abs 2 lit l ) Die Ausnahme von der Anwendung des AuslBG für ausländische Kinder, denen ein österreichischer Staatsbürger Unterhalt gewährt, besteht unabhängig davon, ob noch ein Unterhaltsanspruch besteht oder nicht.
VwGH 96/09/0261 v. 29.09.1998