( ARB 1/80, AuslBG § 4c ) Kinder türkischer Gastarbeiter, die seit 5 Jahren ihren Wohnsitz mit ihrem Vater in Österreich teilen, haben ungeachtet dessen, dass sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, freien Zugang zum Arbeitsmarkt, auch wenn der 5-jährige Wohnsitz nicht zur Gänze von erteilten Aufenthaltsbewilligungen (Sichtvermerken) gedeckt ist.
VwGH 97/09/0009 v. 20.05.1998