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Auslandsdienstverhältnisse und Rechtswahl

ArbeitsrechtARD 5014/10/99 Heft 5014 v. 23.3.1999

Aufhebung des § 44 IPRG betreffend Arbeitsverträge

Mit BGBl I 1998/119, ARD 4958/14/98, und BGBl I 1999/18 wurde § 44 IPRG - der bestimmte, welche Rechtsordnung bei Arbeitsrechtsfällen mit Auslandsberührung anzuwenden ist - mit 1. 12. 1998 aufgehoben.

Gleichzeitig wurde die unmittelbare Anwendung des Europäischen Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse aunzuwendende Recht (Schuldvertrags-Übereinkommen - EVÜ) v. 19. 6. 1980 in § 53 Abs 2 IPRG aufgenommen.

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