( AngG § 27 Z 6 ) In der Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber vor mehreren Zuhörern in einem Großraumbüro „Du mit Deiner Art, ruinierst die Firma“ liegt keine erhebliche Ehrverletzung. LG Wr. Neustadt 6 Cga 75/97a v. 29.07.1997. (Slg. 11.632)
( AngG § 27 Z 6 ) In der Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber vor mehreren Zuhörern in einem Großraumbüro „Du mit Deiner Art, ruinierst die Firma“ liegt keine erhebliche Ehrverletzung. LG Wr. Neustadt 6 Cga 75/97a v. 29.07.1997. (Slg. 11.632)