( GSVG § 116 Abs 1, § 2 Abs 1 Z 4 ) Zeiten der selbständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters ohne Gewerbeberechtigung gelten auch nach Einführung der Versicherungspflicht für „neue Selbständige“ nicht als Ersatzzeiten. (Zu dieser Entscheidung wurde eine Wiederaufnahmsklage eingebracht.) OGH 10 Ob S 160/98x v. 01.09.1998.