( AlVG § 12 Abs 6 lit b ) Ob der Genehmigung eines Pachtvertrages über die Verpachtung einer Landwirtschaft durch einen arbeitslosen Landwirt nach den Bestimmungen eines Grundverkehrsgesetzes eine ex-tunc- oder eine ex-nunc-Wirkung zukommt, hat keine Bedeutung für die Frage, ob und ab welchem Zeitpunkt der Landwirt als arbeitslos anzusehen ist (vgl. VwGH 97/08/0541 v. 21. 4. 1998 = ARD 4944/16/98). VwGH 97/08/0502 v. 21.04.1998. (Bescheid aufgehoben)