( ASVG § 4 Abs 2 ) Hat eine im Rahmen eines privaten Hauskrankenpflegedienstes tätige Altenpflegerin nach einem wöchentlichen Einsatzplan die Patienten aufzusuchen und zu pflegen, wobei es ihr nicht freisteht, einzelne Betreuungsdienste anzunehmen oder sanktionslos abzulehnen, unterliegt sie der Vollversicherungspflicht. BMAGS 120.087/3-7/97 v. 18.07.1997. (ZAS Jud. 1/1999)