( UStG § 1 Abs 1 Z 1 ) Mitgliedsbeiträge eines Vereins zur Förderung der Wirtschaftlichkeit der bäuerlichen Zuckerrübenproduktion sind unecht und damit umsatzsteuerpflichtig, wenn sich der Zweck des Vereins in der Anschaffung und im Einsatz einer Maschine bei seinen Mitgliedern erschöpft.
VwGH 98/14/0033, 0034 v. 24.11.1998