( ASVG § 175 Abs 4 und Abs 2 Z 1 ) Die Wahl eines Umweges aus privaten Gründen auf einem Arbeitsweg (Schulweg) kann nicht mit der Vignettenpflicht einer Schnellstraße auf dem direkten Weg gerechtfertigt werden, wenn parallel zur mautpflichtigen Strecke eine nicht mautpflichtige Straßenverbindung besteht.
OGH 10 Ob S 282/98p v. 10.11.1998