( ASVG § 292 Abs 3, § 294 Abs 1 ) Bei Beurteilung des Anspruchs auf Ausgleichszulage ist bei Vorliegen von Unterhaltsansprüchen auch dann von einem die Pauschalanrechnung auslösenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auszugehen, wenn im Zuge eines Scheidungsvergleichs ein Unterhalt vereinbart wurde, der ungefähr dem gesetzlichen Unterhalt entspricht.
OGH 10 Ob S 80/98g v. 09.06.1998