( ASVG § 292 ) Ist mit der Zahlung eines kapitalisierten Betrages durch den geschiedenen Ehemann der Unterhalt einer Versicherten „bis zu seiner Pensionierung“ abgegolten, ist von dessen Regelpensionsalter, also der Vollendung des 65. Lebensjahres, auszugehen.
OGH 10 Ob S 124/98b v. 14.04.1998