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Leitende Angestellteneigenschaft von Bank-Geschäftsstellenleitern

ArbeitsrechtARD 5007/9/99 Heft 5007 v. 26.2.1999

( ArbVG § 36 Abs 2 Z 3 ) Der Filialleiter einer Bank ist nicht leitender Angestellter im Sinne der Betriebsverfassung, wenn sich sein Einfluss auf das Betriebsgeschehen auf Vorschlags- und Vetorechte beschränkt.

OGH 9 Ob A 109/98i v. 21.10.1998

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