( AlVG § 29 Abs 2, KGG § 9 Abs 1 Z 6 ) Karenzurlaubsgeld kann bei einem (2 Monate übersteigenden) Auslandsaufenthalt im berücksichtigungswürdigen Ausmaß auch dann gewährt werden, wenn die Dauer des Auslandsaufenthalts das berücksichtigungswürdige Ausmaß übersteigt.
VwGH 95/08/0265 v. 08.09.1998