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Karenz-(urlaubs-)geld auch bei längerem Auslandsaufenthalt

SozialversicherungARD 5004/24/99 Heft 5004 v. 16.2.1999

( AlVG § 29 Abs 2, KGG § 9 Abs 1 Z 6 ) Karenzurlaubsgeld kann bei einem (2 Monate übersteigenden) Auslandsaufenthalt im berücksichtigungswürdigen Ausmaß auch dann gewährt werden, wenn die Dauer des Auslandsaufenthalts das berücksichtigungswürdige Ausmaß übersteigt.

VwGH 95/08/0265 v. 08.09.1998

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