( MSchG § 10 Abs 2 ) Auch wenn eine Arbeitnehmerin gegen ihre Kündigung ihre Schwangerschaft einwendet, verliert sie ihren Kündigungsschutz, wenn sie den ärztlichen Nachweis nicht unmittelbar nach Wegfall des Hindernisses, diesen Nachweis beizubringen, dem Arbeitgeber vorlegt.
OGH 9 Ob A 303/98v v. 23.12.1998