( ASVG § 255 Abs 3 ) Einem Dienstnehmer, der während der letzten 15 Jahre überwiegend im Möbelhandel seiner Ehefrau zur Auslieferung und Montage von (Fertig-)Möbeln gemeinsam mit einem Lehrling eingesetzt und tätig war, kommt kein Berufsschutz zu.
OGH 10 Ob S 327/98f v. 13.10.1998