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Kein Berufsschutz für Montagetischler

SozialversicherungARD 5003/13/99 Heft 5003 v. 12.2.1999

( ASVG § 255 Abs 3 ) Einem Dienstnehmer, der während der letzten 15 Jahre überwiegend im Möbelhandel seiner Ehefrau zur Auslieferung und Montage von (Fertig-)Möbeln gemeinsam mit einem Lehrling eingesetzt und tätig war, kommt kein Berufsschutz zu.

OGH 10 Ob S 327/98f v. 13.10.1998

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