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Grobe Fahrlässigkeit bei verbotswidriger Beförderung durch Gabelstapler und Integritätsabgeltung

SozialversicherungARD 5002/8/99 Heft 5002 v. 9.2.1999

( ASVG § 213a ) Der Arbeitsunfall eines Dienstnehmers bei verbotswidrigem Hochheben mit einem Gabelstapler durch einen Staplerfahrer begründet, auch wenn dem verunfallten Dienstnehmer selbst grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, Anspruch auf Integritätsabgeltung.

OGH 10 Ob S 321/98y v. 10.11.1998

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