( ASVG § 213a ) Der Arbeitsunfall eines Dienstnehmers bei verbotswidrigem Hochheben mit einem Gabelstapler durch einen Staplerfahrer begründet, auch wenn dem verunfallten Dienstnehmer selbst grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, Anspruch auf Integritätsabgeltung.
OGH 10 Ob S 321/98y v. 10.11.1998