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Mitverschulden am vorzeitigen Austritt wegen Provokation

ArbeitsrechtARD 4984/14/98 Heft 4984 v. 24.11.1998

( AngG § 26 Z 4, § 32 ) Wird ein Arbeitgeber wegen einer Provokation zu einer Ehrverletzung des bereits das Zimmer verlassenden Arbeitnehmers hingerissen, ist von einem Mitverschulden des Arbeitnehmers auszugehen, das die Kürzung von Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung im aliquoten Ausmaß rechtfertigt.

OGH 8 Ob A 116/98m v. 17.09.1998

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