Wie verlautet, sollen ab 1. 1. 1999 der Anpassungsfaktor, mit dem die leistungsbezogenen Werte (ausgenommen Ausgleichszulagen) in der Sozialversicherung verändert werden, voraussichtlich mit 1,015 und die Aufwertungszahl, die die Veränderung der beitragsbezogenen Werte bewirkt, mit 1,018 festgesetzt werden.
Diese Faktoren würden ab 1. 1. 1999 beispielsweise folgende neue Werte bewirken: