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ASVG § 255 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4983/40/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

( ASVG § 255 Abs 2 ) Der erworbene Berufsschutz geht durch die ausgeübte Teiltätigkeit des Restaurantfachmannes (früher Kellner), nämlich durch Servieren verschiedenster Getränke und kleiner Imbisse in einer Club-Diskothek nicht verloren. Grundsätzlich bleibt der Berufsschutz auch bei Ausübung nur einer Teiltätigkeit des erlernten Berufes erhalten. OGH 10 Ob S 114/98g v. 31.03.1998.

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