( ASVG § 85 ) Die Antragstellung ist nicht Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Sie ist lediglich in den Fällen, in denen Leistungen nur auf Antrag festgestellt werden (§ 361 Abs 1 Z 1 ASVG), Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsträgers. OLG Innsbruck 25 Rs 51/97 v. 13.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)