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AngG § 27 Z 4, UrlG § 16

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4982/47/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( AngG § 27 Z 4, UrlG § 16 ) Die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (hier: Eröffnung eines Sonnenstudios) ist ein Entlassungsgrund. ASG Wien 20 Cga 91/97s v. 30.10.1997, bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 188/98k v. 25. 9. 1998.

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