( Vlbg. BauG § 4, § 13 ) Der Ausgleichsabgabenanspruch für die Nichterrichtung von Garagen oder Abstellplätzen nach dem Vlbg. BauG entsteht mit der Rechtskraft des Ausnahmebewilligungsbescheides, auch wenn dieser bereits geraume Zeit vor dem Beginn der Bauführung ergangen ist. VwGH 96/17/0385 v. 20.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)