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Vlbg. SHG § 3 Abs 6

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4975/42/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( Vlbg. SHG § 3 Abs 6 ) Das Land Vorarlberg ist auch seit der Zugehörigkeit Österreichs zum EWR bzw. dem Beitritt zur EU berechtigt, den Export von Sozialhilfeleistungen weiterhin von den in § 3 Abs 6 Vlbg. Sozialhilfegesetz genannten Voraussetzungen (hier: der drohenden Abschiebung) abhängig zu machen. VwGH 96/08/0074 v. 02.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)

Anm.: Siehe dazu auch die Anmerkung von Dr. Walter J. Pfeil in DRdA 1998/341, Heft 5, ARD 4985/32/98.

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