( ASVG § 412 Abs 1, AVG § 33 Abs 4 ) Auch im Falle der Verwendung einer Freistempelmaschine dürfen die Tage des Postenlaufes in die (Berufungs-)Frist nicht eingerechnet werden; das Aufgabedatum ist dabei von Amts wegen zu ermitteln. VwGH 94/08/0205 v. 10.03.1998. (Bescheid aufgehoben)