( DHG § 7 Abs 1, § 6 ) Sind gegen Lohnforderungen eingewendete Schadenersatzforderungen erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden, kommt die Schranke des § 7 Abs 1 DHG nicht zum Tragen. Es kann höchstens die 6-monatige Ausschlussfrist des § 6 DHG von Bedeutung sein, wenn der geltend gemachte Schaden noch im Rahmen einer Nachwirkung des Dienstverhältnisses entstanden ist. OLG Graz 8 Ra 260/97k v. 04.12.1997. (ZAS Jud. 4/1998)