( ABGB § 879, AngG § 36 ) Die von einem Fußballverein als Arbeitgeber geforderte Teilrückerstattung der an den Vorgängerverein gezahlten Transfersumme durch einen Sportler läuft insbesondere in Hinblick auf die unbeschränkte zeitliche Bindung auf eine grobe Äquivalenzstörung zu Lasten des Arbeitnehmers hinaus, die im konkreten Fall die Unwirksamkeit der Zahlungsverpflichtung wegen Sittenwidrigkeit zur Folge hat.
OGH 8 Ob A 268/97p v. 25.06.1998