( GlbG § 2, § 2a Abs 7 ) Durch die infolge einer körperlichen sexuellen Belästigung und infolge fortgesetzten verbalen Nachfragens am Arbeitsplatz eingetretene Verletzung der Würde der belästigten Arbeitnehmerin kann ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von S 20.000 entstehen.
ASG Wien 24 Cga 230/97m v. 06.05.1998, rk.